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Tanzsportverband Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise zu Anmeldungen von Lizenzlehrgängen
ANMELDUNGEN AN LEHRGÄNGEN IM TMV:
- die Anmeldung muss schriftlich an den Lehrwart durch den Verein erfolgen, in dem der Teilnehmer Mitglied ist. Nur dann können die Lerneinheiten (LE) angerechnet werden.
- Eine Lerneinheit = 45 Minuten
- die Meldung muss entsprechend dem ausgewiesenen Meldeschluss bei dem Veranstalter vorliegen.
- die Meldeadresse ist der Vorschau im Tanzspiegel oder im Internet unter www.tanzsport.de zu entnehmen.
OHNE SCHRIFTLICHE ANMELDUNG – WERDEN DIE LERNEINHEITEN NICHT ANERKANNT!
TEILNAHME AN LEHRGÄNGEN IN ANDEREN LANDESVERBÄNDEN :
Möchten Sie einen Lehrgang in einem anderen Bundesland besuchen, auch hier muss die Meldung schriftlich über den Verein erfolgen, in dem der Teilnehmer Mitglied ist.
Die Anmeldung erfolgt über den Lehrwart des TMV an den anderen LTV, sonst keine Annerkennung durch den TMV.
LIZENZVERLÄNGERUNGEN
Die Lizenzinhaber sind selbst für den Nachweis der notwendigen LE zum Lizenzerhalt verantwortlich. Der Nachweis wird durch eine Eintragung in das Testatblatt bestätigt. Testatblätter können beim Lehrwart bestellt werden.
Nachzuweisen sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz:
- eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des DTV
- die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen im DTV / LTV
Die Anzahl der nachzuweisenden LE für die einzelnen Lizenzen sind in der folgende Tabelle zu finden: 
| Übungsleiter-/Trainer-Lizenz | Sparte | fachliche UE´s | überfachliche UE´s | Anerkennung von WR-Lizenzmaßnahmen | Bemerkung | | Fachübungsleiter | Breitensport | 20 | 10 | nein | | | Trainer-C | Std. + Lat. | 20 | 10 | Ja, nur WR-"C" | | | Trainer-C | Std. oder Lat. | 15 | 10 | JA, nur WR-"C" | | | Trainer-B | Std. + Lat. | 30 | 10 | Ja, nur WR-"A" | | | Trainer-B | Std. oder Lat. | 20 | 10 | Ja, nur WR-"A" | | | Trainer-A | Std. + Lat. | 30 | 10 | Nein | WR-"S"-Lizenz wird erhalten. | | Trainer-A | Std. oder Lat. | 20 | 10 | Nein | WR-"S"-Lizenz wird erhalten. | | Diplom-Trainer | | wie Trainer-A | wie Trainer-A | wie Trainer-A | wie Trainer-A |

Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauf folgenden Lizenzzeitraumes anerkannt.
Der Gültigkeitszeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl.
Beim Erwerb von Lizenzen greift diese Regel nicht.
Wird die notwendige Zahl der LE im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Jahr nicht genutzt werden.Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgendes Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderliche LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden. 
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